Grundsätzlich gilt: Ein Steuerpflichtiger, der Zuwendungen, z. B. Spenden oder Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen will, muss unter anderem eine Zuwendungsbestätigung vorlegen können. In bestimmten Fällen genügt auch ein vereinfachter Nachweis. Durch die Modernisier-ung des Besteuerungsverfahrens ändern sich die Regelungen zum Zuwendungsnachweis. Die wichtigsten Fragen: Was ist neu? Ab wann gilt es?
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