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Anrufung des BVerfG bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes von Pensionsrückstellungen

Anrufung des BVerfG bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes von Pensionsrückstellungen

Veröffentlicht am in DStV

Es kommt Bewegung in die Diskussion um die Höhe des Abzinsungssatzes bei Pensionsrückstellungen. So hält der 10. Senat des Finanzgerichts Köln den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Veranlagungsjahr 2015 für überhöht und somit verfassungswidrig.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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