Der Bundesfinanzhof (BFH) gab im Juli dieses Jahres seine langjährige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen auf (Urteil v. 11.7.2017, IX R 36/15). Der Begriff der Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG wurde bis dato vor dem Hintergrund der §§ 32a, 32b GmbHG a.F. normspezifisch ausgelegt. Infolgedessen führten Aufwendungen bzw. Verluste aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen regelmäßig zu nachträglichen Anschaffungskosten.
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