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Aufgepasst: Rechtsprechungsänderung zum Ausfall eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen

Aufgepasst: Rechtsprechungsänderung zum Ausfall eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen

Veröffentlicht am in DStV

Der Bundesfinanzhof (BFH) gab im Juli dieses Jahres seine langjährige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen auf (Urteil v. 11.7.2017, IX R 36/15). Der Begriff der Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG wurde bis dato vor dem Hintergrund der §§ 32a, 32b GmbHG a.F. normspezifisch ausgelegt. Infolgedessen führten Aufwendungen bzw. Verluste aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen regelmäßig zu nachträglichen Anschaffungskosten.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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