Seit Ende Dezember 2016 gelten die gesetzlichen Regelungen über die Einzelaufzeichnungspflicht und ihre Ausnahmen. Viele Fragen belasteten seither die Praxis. Fragen, die der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) bereits in seiner Stellungnahme S 05/17 vom 21.4.2017 vortrug.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.