Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2018, S. 2338) implementiert eine Haftung von Marktplatzbetreibern für die von dort tätigen Händlern nicht gezahlte Umsatz-steuer. Um das Haftungsrisiko einzudämmen, müssen Marktplatzbetreiber von den auf ihrem Marktplatz tätigen Händlern u.a. eine Bescheinigung über deren steuerliche Erfassung vorlegen können.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.