Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.3.2023 Veröffentlicht am 6. März 2023 in DStV Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.3.2023 endet.Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.3.2023PDF