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Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.3.2023

Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.3.2023

Veröffentlicht am in DStV

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.3.2023 endet.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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