Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen läuft am 30.9.2024 ab. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell ausdrücklich nochmals hin. Der DStV ruft alle Kolleginnen und Kollegen, die als Prüfende Dritte in das Verfahren eingebunden sind, auf, ihre Kanzleiorganisation danach auszurichten und – soweit nicht bereits geschehen – tätig zu werden.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.