+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Die Frist läuft ab – die Photovoltaikanlage bis zum 31.5. noch umsatzsteuerlich zuordnen

Die Frist läuft ab – die Photovoltaikanlage bis zum 31.5. noch umsatzsteuerlich zuordnen

Veröffentlicht am in DStV

Der Erwerb von Photovoltaikanlagen erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Vielen Privatleuten ist jedoch unbekannt, dass sie mit einer solchen Investition zum Unternehmer werden, wenn sie ihren erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dies hat zur Folge, dass Umsatz-steuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext