Der Erwerb von Photovoltaikanlagen erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Vielen Privatleuten ist jedoch unbekannt, dass sie mit einer solchen Investition zum Unternehmer werden, wenn sie ihren erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dies hat zur Folge, dass Umsatz-steuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.
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