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DStV begrüßt differenzierten Ansatz der EU-Kommission für die Einführung von Mehrheitsentscheiden bei der Steuergesetzgebung: Unklarheiten müssen aber noch im breiten Dialog geklärt werden!

DStV begrüßt differenzierten Ansatz der EU-Kommission für die Einführung von Mehrheitsentscheiden bei der Steuergesetzgebung: Unklarheiten müssen aber noch im breiten Dialog geklärt werden!

Veröffentlicht am in DStV

Am 15.1.2019 hat die EU-Kommission ihre Mitteilung für eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik veröffentlicht. Darin schlägt sie die Modernisierung des EU-Gesetzgebungsverfahrens in Steuersachen vor, indem eine schrittweise Einführung des qualifizierten Mehrheitsentscheids durchgesetzt werden soll.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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