Die Bundesregierung hat die bestehende Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows mit Blick auf die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen um ein Sofortprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler erweitert. Der DStV fordert für die Beratung durch Steuerberater im Antragsverfahren beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitergehende Klarstellungen zu den erforderlichen Qualitätsnachweisen.
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