DStV mahnt: Kein unnötiges Rütteln am Grundsatz der umsatzsteuerlichen Unternehmenseinheit! Veröffentlicht am 13. September 2018 in DStV Ein amerikanisches Stammhaus verkaufte erworbene IT-Dienstleistungen an seine schwedische Zweigniederlassung, die Mitglied einer schwedischen umsatzsteuerlichen Organschaft war.Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. DStV mahnt: Kein unnötiges Rütteln am Grundsatz der umsatzsteuerlichen Unternehmenseinheit!PDF, XY KB