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DStV zum KoaVertrag: Verlustverrechnung

DStV zum KoaVertrag: Verlustverrechnung

Veröffentlicht am in DStV

Die Koalitionspartner planen, die erweiterte Verlustverrechnung zeitlich bis Ende 2023 zu verlängern und den Verlustrücktrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume auszuweiten. So steht es im Koalitionsvertrag geschrieben. Der DStV konstatiert: Hier sollten die Bündnispartner deutlich mehr wagen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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