„Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ – das verheißt Fortschritt. Doch notwendige, grundlegende Steuerreformen bleiben in dem am 08.05.2019 veröffentlichten Referentenentwurf auf der Strecke. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) identifiziert in seiner Stellungnahme S 09/19 so manche unscheinbar wirkende, aber folgenreiche Detailänderung.
Die gesamten Informationen können Sie den Anlagen entnehmen.