Das BMF hat einen gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zum ele-ktronischen Verfahren zum Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen veröffentlicht (BStBl. I, S. 813). Neben allgemeinen Hinweisen zum Verfahren, Informationen zur Bildung des Kirchensteu-erabzugsmerkmals (KiStAM) und Anmerkungen zur Durchführung des Kirchensteuerabzugs bein-haltet der Erlass die – mittlerweile – umfangreichen Ausnahmeregelungen.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.