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Hinweisgeberschutz reloaded

Hinweisgeberschutz reloaded

Veröffentlicht am in DStV

Der DStV reicht seine Stellungnahme zur Bewertung der Hinweisgeberschutz- Richtlinie bei der EU-Kommission ein. Dabei fordert der DStV, dass die Beraterschaft, wie Rechtsanwälte, vom Anwendungsbereich ausgenommen wird. Dafür muss eine irreführende Sprachübersetzung korrigiert werden.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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