Der DStV reicht seine Stellungnahme zur Bewertung der Hinweisgeberschutz- Richtlinie bei der EU-Kommission ein. Dabei fordert der DStV, dass die Beraterschaft, wie Rechtsanwälte, vom Anwendungsbereich ausgenommen wird. Dafür muss eine irreführende Sprachübersetzung korrigiert werden.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.