durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 (BGBl. I 2016, S. 1679) hat sich vieles in Ihrem Arbeitsalltag verändert: Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen, die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf oder die Datenübermittlung durch Dritte sind hier nur drei Beispiele der umfassenden Reform.
Nun ist es an der Zeit, einmal näher hinzuschauen: Hat das Gesetz sein Ziel erreicht? Wie praxistauglich ist es? Besteht Nachbesserungsbedarf? Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluation eine Befragung gestartet. Dankenswerterweise durfte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) an der Ausgestaltung der Fragen mitwirken.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.