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Information zur Kenntlichmachung der Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe i. S. d. §§ 3 und 4 Steuerberatungsgesetz

Information zur Kenntlichmachung der Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe i. S. d. §§ 3 und 4 Steuerberatungsgesetz

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Sehr geehrte Damen und Herren, durch Rückmeldungen der Finanzämter und somit aus gegebenem Anlass informiere ich über die Möglichkeiten, wie kenntlich gemacht werden kann, dass eine Steuererklärung unter Mit-wirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe i. S. d. §§ 3 und 4 Steuerberatungs-gesetzes (StBerG) erstellt wurde. Der Mantelbogen Einkommensteuer sieht für die Kenntlichmachung seit einigen Jahren zwei Möglichkeiten vor. Zunächst gibt es die Möglichkeit eines Freitext-Feldes neben dem Feld, in dem der Steuerpflichtige die Unterschrift zu leisten hat.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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