Sehr geehrte Damen und Herren, durch Rückmeldungen der Finanzämter und somit aus gegebenem Anlass informiere ich über die Möglichkeiten, wie kenntlich gemacht werden kann, dass eine Steuererklärung unter Mit-wirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe i. S. d. §§ 3 und 4 Steuerberatungs-gesetzes (StBerG) erstellt wurde. Der Mantelbogen Einkommensteuer sieht für die Kenntlichmachung seit einigen Jahren zwei Möglichkeiten vor. Zunächst gibt es die Möglichkeit eines Freitext-Feldes neben dem Feld, in dem der Steuerpflichtige die Unterschrift zu leisten hat.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.