Es wartet ein bürokratisches Ungetüm: Die Pflicht zur Mitteilung für grenzüberschreitende Steuergestaltungen steht in den Startlöchern. Der DStV regt als Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags auf den letzten Metern noch wichtige verfassungsrechtlich empfehlenswerte Korrekturen an.
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