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Neues Geldwäschegesetz bringt verschärfte Anforderungen

Neues Geldwäschegesetz bringt verschärfte Anforderungen

Veröffentlicht am in DStV

Das neue Geldwäschegesetz (GwG) wird voraussichtlich Ende Juni 2017 in Kraft treten können, nachdem der Bundesrat am 2.6.2017 der vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie zugestimmt hatte. Das GwG soll die Änderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie in der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung in nationales Recht umsetzen. 

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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