Das Bayerische Landesamt für Steuern hat auf der Internetseite eine zwölfseitige Kurzinformation zur Durchführung von Festveranstaltungen bei Vereinen (Stand März 2016) veröffentlicht.
Die Kurzinformation erhalten Sie in der Anlage und unter folgendem Link.
Autor: Robert Hammerl LL.M. Steuerberater Telefonische Fachberatung Umsatzsteuer LSWB