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Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben am 23. November 2016 ein über-arbeitetes gemeinsames Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten veröffentlicht. Veränderungen gegenüber der bisherigen Fassung des Rundschreibens gibt es unter anderem bei folgenden Punkten:
- Die Hochschulausbildung im Sinne der Anwendung des Werkstudentenprivilegs wird nicht mehr mit der letzten Prüfungsleistung, sondern mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unter-richtet worden ist, als beendet angesehen.
- Es wird herausgestellt, dass die Versicherungsfreiheit bei befristeter Beschäftigung nicht auf der Anwendung der Vorschriften über die Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs beruht, sondern auf der Regelung zur Versicherungsfreiheit bei geringfügiger (kurzfristiger) Beschäftigung.
- Es wird klargestellt, dass auch bei nur kurzen Unterbrechungen beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium nicht von einem durchgehenden Fortbestehen der Zu-gehörigkeit zum Personenkreis der ordentlich Studierenden auszugehen ist.
- Die Ausführungen zu den Teilnehmern an dualen Studiengängen sind aufgrund ihrer seit dem 01.01.2012 geltenden sozialversicherungsrechtlichen Sonderstellung neu gefasst worden.
- Im Unterschied zur Ausübung einer regulären Beschäftigung wird bei Ableistung eines in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikums während des Urlaubs-semesters Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs angenommen.
- Von einem vorgeschriebenen Praktikum ist nicht nur für die in einer Studien- oder Prüfungs-ordnung vorgeschriebene Mindestdauer des Praktikums auszugehen, sondern darüber hinaus auch für den die Mindestdauer überschreitenden Zeitraum, wenn (weiterhin) ein Zusam-menhang zwsichen dem Praktikum und dem Studium besteht.
Sie finden das überarbeitete Rundschreiben auf den folgenden Seiten sowie im Internet auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.
Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek
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