Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Verwaltungsanweisung zum „Abzug von Auf-wendungen zur Behandlung einer Lese- und / oder Rechtschreibstörung (Legasthenie) bei Kin-dern als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG“ veröffentlicht. Sie finden die Verwaltungs-anweisung in der Anlage.