+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Praxisticker Nr. 558 Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt

Praxisticker Nr. 558 Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Verkauft ein Brezelverkäufer auf den Oktoberfest in Festzelten „Wiesnbrezn“ an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 3. August 2017 (V R 15/17) die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext