Das Baukindergeld ist ein finanzieller Zuschuss für den Ersterwerb von selbst-genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehenden, der durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die KfW-Bank mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung gefördert wird.
Steuerberater können über dieses Angebot als Fördermittel- und Subventions-berater als eine gemäß § 57 Abs. 3 Nr. StBerG vereinbare Tätigkeit beraten.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200,00 € pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Insgesamt können Familien mit Kindern und Alleinerziehende 12.000,00 € für jedes Kind erhalten, wenn das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen zehn Jahre für Wohnzwecke selbst genutzt wird. Weitere Informationen und Details zur Förderung sind unter www.kfw.de/baukindergeld erhältlich.
Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Fördermittel- und Subventions-berater sind im Berufsrechtlichen Handbuch der Bundessteuerberaterkammer (Berufsfachlicher Teil, Kapitel 5.2.4) zu finden. Die Online-Version des Berufs-rechtlichen Handbuchs ist auf der Internetseite der Bundessteuerberater-kammer unter www.bstbk.de/de/steuerberater/berufsrecht/ verfügbar. [Quelle Bundessteuerberater-kammer via Internetseite der Steuerberaterkammer München]
Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek