Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuer-ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Damit können die mit Praxisticker Nr. 612 angekündigten Änderungen zum zukünf-tig steuerfreien Jobticket und zum geldwerten Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber zum 1.1.2019 in Kraft treten