Praxisticker Nr. 621: Neue Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht
In den sogenannten „Geringfügigkeits-Richtlinien“ informieren die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung rund um die gesetzlichen Regelungen. Die umfangreichen Geringfügigkeits-Richtlinien enthalten detaillierte Infos zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei geringfügigen Beschäftigungen sowie Informationen für Arbeitgeber, was in die Entgeltunterlagen gehört oder wie Minijobs steuerlich zu behandeln sind. Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien gelten ab dem 1. Januar 2019 und lösen die Version aus dem Jahr 2014 ab. Sie können hier kostenlos heruntergeladen werden. Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen.
Quelle: Internetseite der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de)
Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek
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