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Praxisticker Nr. 628: Kein Steuerabzug bei Onlinewerbung – Klärung auf Bund-Länder-Ebene

Praxisticker Nr. 628: Kein Steuerabzug bei Onlinewerbung – Klärung auf Bund-Länder-Ebene

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat am 14.03.2019 folgende Pressemitteilung veröffentlicht: „FÜRACKER: KEIN STEUERABZUG BEI ONLINEWERBUNG Bayern erreicht Klärung in Berlin // Keine zusätzlichen Belastungen für inländische Werbetreibende Für viele Unternehmen in Deutschland ist Onlinewerbung unverzichtbar, um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat dementsprechend für Verunsicherung bei den Unternehmen gesorgt. „Auf Veranlassung Bayerns wurde heute eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht. Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen“ gab Finanzminister Albert Füracker am Donnerstag (14.3.) bekannt.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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