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Praxisticker Nr. 632: Einspruch gegen Zinsbescheide auf elektronischem Weg

Praxisticker Nr. 632: Einspruch gegen Zinsbescheide auf elektronischem Weg

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Die Steuerberaterkammer München hat auf ihrer Internetseite folgende Information veröffentlicht: „Die Zinsfestsetzung nach § 233a AO ist ein eigenständiger Verwaltungsakt, der regelmäßig im „Sammelverwaltungsakt“ Steuerbescheid enthalten ist. Er kann gesondert angefochten werden. Seit Ende 2018 bietet ELSTER bei der Angabe des Verwaltungsakts, gegen den sich der Einspruch richten soll, die Möglichkeit auch den Zinsbescheid nach § 233a AO im Auswahlmenü anzugeben.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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