Das Bundeskabinett hat am 31. Juli den Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht. Schwerpunkt des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfes ist die steuerliche Förderung der Elektromobilität. Die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs, des Fahrrads oder umweltfreundlicher Fahrzeuge soll attraktiver werden. Der Regierungsentwurf umfasst Maßnahmen zu folgenden Bereichen:
Den gesamten Inhalt können Sie dem Anhang entnehmen.
Praxisticker Nr. 647 Gesetzgebungsverfahren zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität