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Praxisticker Nr. 653: Nichtbeanstandungsfrist bis 30.09.2020 für die Registrierkassen-Umstellung beschlossen

Praxisticker Nr. 653: Nichtbeanstandungsfrist bis 30.09.2020 für die Registrierkassen-Umstellung beschlossen

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Das Bayerische Staatsministeriums der Finanzen und für die Heimat hat am 25. September 2019 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

„Füracker: Geforderte Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen kommt.
Für die Wirtschaft wichtige Übergangsfrist bis 30.09.2020 beschlossen
Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen ab 1. Januar 2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, die bis zum Beginn des neuen Jahres aber voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird. Deswegen war zuletzt bei vielen Betroffenen Unsicherheit entstanden.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

 

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