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Praxisticker Nr. 705: Stand Fristverlängerung Steuererklärungen 2019 / Behinderten-Pauschbeträge ab 01.01.2021

Praxisticker Nr. 705: Stand Fristverlängerung Steuererklärungen 2019 / Behinderten-Pauschbeträge ab 01.01.2021

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

1. Stand Fristverlängerung Steuererklärungen 2019
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 die Steuererklärungsfrist für den VZ 2019 um einen Monat bis zum 31. März 2021 verlängert. Dieses BMF-Schreiben setzt die von den Steuerabteilungsleitern am 04. Dezember 2020 beschlossene Fristverlängerung um einen Monat um. Die am 17. Dezember 2020 angekündigte Initiative von MdB StB Antje Tillmann (CDU/CSU), MdB Lothar Binding (SPD) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz, ein Gesetzgebungsverfahren zur Fristverlängerung bis 31. August 2021 anzustoßen, hat keinen Eingang in dieses BMF-Schreiben gefunden. Die Fristverlängerung bis 31. August 2021 wurde aber am Mittwoch 06. Januar 2021 vom Bundeskabinett als Gesetzesentwurf beschlossen, der Gesetzesentwurf sieht eine einmalige gesetzliche Verlängerung der mit Ende Februar ablaufenden Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO und eine Verlängerung der zinsfreien Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO um jeweils 6 Monate vor. Der Gesetzentwurf wird nach momentaner Planung in der 2. Kalenderwoche 2021 von den Koalitionspartnern in den Bundestag eingebracht werden. Er bedarf sowohl der Zustimmung des Bundestags als auch des Bundesrats.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband DStV e.V. und Steuerberaterkammer München

2. Behinderten-Pauschbeträge ab 01.01.2021
Das Bundesfinanzministerium hat eine ausführliche Information zur Umsetzung der Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung ab 01. Januar 2021 veröffentlicht. Sie finden diese im vollständigen Praxistickertext (siehe unten Link „Vollständiger Praxisticker: Praxisticker Nr. 705“).

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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