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Praxisticker Nr. 713: Drittes Corona-Steuerhilfe-Gesetz verabschiedet / Corona-Update

Praxisticker Nr. 713: Drittes Corona-Steuerhilfe-Gesetz verabschiedet / Corona-Update

Veröffentlicht am in STBV

Führt die Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn?
BMF: „Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (Schnelltest, PCR- und AntikörperTests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.“ Quelle: Internetseite Bundesfinanzministerium, FAQ „Corona“ Steuern, VI. 15.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

 

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