Führt die Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn? BMF: „Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (Schnelltest, PCR- und AntikörperTests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.“ Quelle: Internetseite Bundesfinanzministerium, FAQ „Corona“ Steuern, VI. 15.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.