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Praxisticker Nr. 714: Abschlagszahlungen Coronahilfen / Neustarthilfeantrag durch prüfende Dritte / Bayerisches Künstler-Soloselbständigenhilfsprogramm / TSE-Nichtbeanstandungsfrist läuft ab

Praxisticker Nr. 714: Abschlagszahlungen Coronahilfen / Neustarthilfeantrag durch prüfende Dritte / Bayerisches Künstler-Soloselbständigenhilfsprogramm / TSE-Nichtbeanstandungsfrist läuft ab

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Die Abschlagszahlungen der Coronahilfen werden am 12. März wieder aufgenommen
Quelle: Internetseite des BMWi 

Beantragung der Neustarthilfe durch prüfende Dritte
„NEU: 03.03.2021: Die Beantragung der Neustarthilfe für prüfende Dritte (Steuerberater) wird im März 2021 programmiert und voraussichtlich bis Ende März 2021 auch freigeschaltet werden.“
Quelle: Internetseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt Internetseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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