In der aktuellen Niedrigzinsphase klingt ein Zinssatz von 6 % p.a. weit mehr als verlockend. Bislang rief das Finanzamt diesen „Traum- bzw. Albtraumzinssatz“ auf, denn Steuernachforderungen und -erstattungen waren in entsprechender Höhe zu verzinsen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Pressemitteilung vom vergangenen Mittwoch (18.08.2021) den Beschluss vom 08. Juli 2021 (Az. 1 BvR 2237/14 und 2422/17) veröffentlicht, in welchem der Zinssatz i.H.v. 6 % p.a. für Verzinsungszeiträume ab 2014 für verfassungswidrig erklärt wurde. Allerdings profitieren Steuerpflichtige erst ab Januar 2019 von dem Beschluss, wenn sich der Monatszinssatz reduziert.
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