+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Praxisticker Nr. 733: Der Zinssatz in Höhe von 6% ist realitätsfern

Praxisticker Nr. 733: Der Zinssatz in Höhe von 6% ist realitätsfern

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

In der aktuellen Niedrigzinsphase klingt ein Zinssatz von 6 % p.a. weit mehr als verlockend. Bislang rief das Finanzamt diesen „Traum- bzw. Albtraumzinssatz“ auf, denn Steuernachforderungen und -erstattungen waren in entsprechender Höhe zu verzinsen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Pressemitteilung vom vergangenen Mittwoch (18.08.2021) den Beschluss vom 08. Juli 2021 (Az. 1 BvR 2237/14 und 2422/17) veröffentlicht, in welchem der Zinssatz i.H.v. 6 % p.a. für Verzinsungszeiträume ab 2014 für verfassungswidrig erklärt wurde. Allerdings profitieren Steuerpflichtige erst ab Januar 2019 von dem Beschluss, wenn sich der Monatszinssatz reduziert.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext