Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine 55seitige Information „Hilfe zu Photovoltaikanlagen“ aktualisiert und dabei die Änderungen zur Vereinfachung der Besteuerung durch Nichterhebung der Steuern ((Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz – UStG) eingearbeitet.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.