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Praxisticker Nr. 741: EuGH entscheidet zur Zuordnungsfrist für gemischt genutzte Gegenstände

Praxisticker Nr. 741: EuGH entscheidet zur Zuordnungsfrist für gemischt genutzte Gegenstände

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Mit Urteil vom 14.10.2021 hat der EuGH in zwei verbundenen Rechtssachen zur Frage entschieden, ob die deutsche Zuordnungsfrist für gemischt genutzte Gegenstände (private und unternehmerische Nutzung) mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Dies bejaht der EuGH dem Grunde nach. Zugleich gibt er dem BFH den Auftrag zur weiteren Prüfung mit, ob es nicht Alternativen zur Zuordnungsfrist gibt. Ob die Zuordnungsfrist als solche beibehalten wird, muss in der Folge deshalb der BFH entscheiden. Was jedoch nach dem Urteil des EuGH klar ist: ein Versäumen der Frist darf im Regelfall nicht zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen. Dies sind gute Neuigkeiten für Steuerpflichtige.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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