Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Unternehmen, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort die sog. Überbrückungshilfe III beantragen. Sie wird ebenso wie die Überbrückungshilfen der ersten und zweiten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt. Der Berufsstand ist erneut in das Antragsverfahren eingebunden.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.