Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Freiberufler, die Corona-bedingt ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, weitere staatliche Überbrückungshilfen beantragen. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Sie können sich seit dem 8.7.2020 für das Antragsverfahren registrieren.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.