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Stellungnahme zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

Stellungnahme zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

Veröffentlicht am in DStV

Der DStV begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Allerdings müssen bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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