Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über kommunale Gebühren und Beiträge sowohl vor den Verwaltungsge-richten als auch im Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden vertreten dürfen (BVerwG vom 20.1.2016, Az. 10 C 17.14). Der DStV begrüßt ausdrücklich, dass mit dieser höchstrichterlich-en Entscheidung nunmehr endlich die notwendige Rechtssicherheit für die Berufsangehörigen in der Praxis geschaffen wurde.
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