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Symposium zum Europäischen Beihilfenrecht und Steuern

Symposium zum Europäischen Beihilfenrecht und Steuern

Veröffentlicht am in DStV

Steuervergünstigungen, die bestimmte Unternehmen selektiv begünstigen, können unionsrechtswidrige und damit unerlaubte staatliche Beihilfen darstellen, die der Beihilfeempfänger, also das Unternehmen, zurückzahlen muss.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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