Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) äußert sich in seiner Stellungnahme B 09/16 zum IDW Praxishinweis 1/2016 – Entwurf: Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Ma-nagement Systems gemäß dem IDW PS 980. Die Hauptforderung des DStV ist, dass rechtlich zu-lässige Gestaltungsmöglichkeiten auch von dem Steuerpflichtigen genutzt werden dürfen.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.