Seit Jahren fordert der DStV ein Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer. Nach neuen Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die Finanzministerkonferenz am 10.9.2026 dessen Einführung beschlossen. Das ist ein wichtiges Signal für den Standort Deutschland und den Bürokratieabbau. Nun muss eine zügige gesetzliche Umsetzung folgen.
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