Nach einer aktuellen Mitteilung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) erhalten bundesweit alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 1.1.2023 eine neue einheitliche Unternehmensnummer. Sie soll künftig die Grundlage für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung bilden. Bei der VBG wird sie die bisher geltenden Kundennummern ersetzen.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.