Die Grundsteuer wird neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) anstelle der bisherigen Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer:innen werden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025. Was können Steuerkanzleien zur Umsetzung der Grundsteuerreform beitragen und wie können sie ihren Mandanten helfen?
Auf Deutschland wartet eine Mammutaufgabe. Rund 35 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen neu bewertet werden. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümer:innen 2022 bei der Finanzverwaltung eine Feststellungserklärung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.
Der obige Artikel ist ein Ausschnitt/Zusammenfassung aus dem Blog der hsp Handels-Software-Partner GmbH. Der gesamte Artikel ist über den folgenden Link erreichbar: https://www.hsp-software.de/wie-kann-kanzlei-grundsteuer-helfen/