Posted on 7. November 2018
Praxisticker Nr. 611: BFH entscheidet zum Steuerabzug einer bis zum 10. Januar geleisteten Umsatzsteuervorauszahlung für das Vorjahr bei Fristende am Wochenende
Umsatzsteuervorauszahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt werden, sind auch dann im Vorjahr steuerlich ab-ziehbar, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend oder Sonntag…
Posted on 7. November 2018
Verbandsmagazin 3.2018
Das aktuelle Verbandsmagazin können Sie der Anlage entnehmen. Verbandsmagazin 3.2018 PDF