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2018 bringt Neuerungen beim elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten

2018 bringt Neuerungen beim elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten

Veröffentlicht am in DStV

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen ab dem 1.1.2018 sicherstellen, dass sie für elektronische Zustellungen seitens der Gerichte erreichbar sind und hierfür einen sicheren Übermittlungsweg eröffnen. Dies ergibt sich aus § 174 Abs. 3 Satz 4 ZPO in der neuen, ab Januar 2018 geltenden Fassung.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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