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Anträge auf Überbrückungshilfe III ab sofort auch für große Unternehmen möglich

Anträge auf Überbrückungshilfe III ab sofort auch für große Unternehmen möglich

Veröffentlicht am in DStV

Ab sofort können auch große Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bisher geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro für vom Lockdown betroffene Unternehmen ist weggefallen. Anträge sind unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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