Berufsrecht darf nicht durch Datenschutzanforderungen beeinträchtigt werden – DStV-Stellungnahme zur Anpassung des Datenschutzrechts Veröffentlicht am 13. Dezember 2016 in DStV Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. Berufsrecht darf nicht durch Datenschutzanforderungen beeinträchtigt werden – DStV-Stellungnahme zur Anpassung des DatenschutzrechtsPDF, XY KB