Attraktiver und einfacher soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) sowie die Riesterrente mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz werden. Dafür sehen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen im Referentenentwurf u. a. auch steuerrecht-liche Änderungen vor.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sieht dabei Nachbesserungspotenzial. Diesen hat er in seiner DStV-Stellungnahme S 13/16 adressiert. Insbesondere gilt es, das Riester-Verfah-ren zeitlich zu straffen, um die Praxis spürbar zu entlasten. Aber nicht nur damit würden die Ins-trumente zur Altersvorsorge attraktiver gestaltet werden. Der DStV brachte insoweit auch da-rüber hinaus gehende Anregungen an.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.